So, das Rätsel ist gelöst. Wie erwartet war es Post von einem Anwalt. Glück im Unglück: es war mal wieder die Kanzlei der Frau, an die ich im Frühjahr bei ebay etwas verkauft und anschließend an die von ihr falsch angegebene Adresse geschickt hatte - mit dem Ergebnis, dass es sich wohl irgendjemand, irgendwo auf dem Weg eingesteckt hat.

Dumm nur, dass es als unversichertes und damit nicht trackbares Päckchen rausging und die Tussi nun behauptet, ich hätte es nie verschickt. Nun ja, ich werde mich nochmal beraten, aber wahrscheinlich bleibt mir nichts anderes der Kanzlei die Dummheit der Mandantin nochmal unter die Nase zu reiben und das Geld zu überweisen, denn bei nem Showdown vor Gericht würde ich wahrscheinlich nur noch mehr draufzahlen.

Ende der Geschichte.

Kommentare

#1 M. Zielinski schrieb am Sonntag, 7. Mai 2006 20:51:00:
Bin ebend er Zufall über die Geschichte gestolpert, leider 6 Monate zu spät. Wie ist es denn ausgegangen? Als Privatverkäufer endet die Verantwortung für Dich mit der Abgabe des Pakets bei der Post, das sollte auch ein Anwalt wissen.
#2 Thomas schrieb am Sonntag, 7. Mai 2006 20:58:00:
Das gilt aber nur, wenn ich nachweisen kann, das Paket überhaupt aufgegeben zu haben. Bei einem Päckchen ohne Tracking-ID ist das nicht möglich, man bekommt ja nicht einmal eine ordentliche
Rechnung von der Post.

Ergebnis war also, das ich auf dem Schaden sitzen geblieben bin, und seitdem alles für 20 EUR und mehr nur noch versichert als Paket verschicke.

Gruß, Th.

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