Da betritt man morgens um halb zehn noch völlig verschlafen seine Postfiliale, um das Einschreiben abzuholen, was seit einer halben Woche da auf einen Wartet. Dann muss man feststellen, dass es sich dabei nicht um den Beleg handelt, den einem die Krankenversicherung eigentlich noch zurückschicken sollte, sondern um einen offiziell ausschauenden Brief aus Bad Hersfeld. Bad Hersfeld? Da war doch was ...

Genau: im Mai habe ich bei eBay einen Artikel verkauft. Das Geld der Käuferin war schnell eingegangen, und so schien alles wie so oft problemlos zu verlaufen. Adresse aus eBay heraus ausgedruckt, Artikel verpackt und wie vereinbart bei der Post als Päckchen aufgegeben - natürlich unversichert, so wie vereinbart. Anschließend auch gleich die positive Bewertung abgegeben - konnte doch nichts mehr schiefgehen.

Doch, es konnte. Ich glaube zwei Tage später erreichte mich eine Mail der Käuferin, in der sie ihre Adresse korrigierte. Angeblich hatte eBay bei der letzten Änderung nur einen Teil übernommen. Klar, Webformulare fressen einfach so einen Teil der eingegebenen Daten - dafür kann man als Benutzer natürlich nichts. Die gute Frau hatte die richtige Straße und Postleitzahl, aber den falschen Ort angegeben.

Ich am nächsten Tag mal wieder zu o.g. Postfiliale gestiefelt und nachgefragt, was man denn da machen könne und was im Normalfall mit so einer Sendung passiert. Antwort: da nicht versichert könne ich erstmal nichts machen. Im Normalfall geht die Sendung ersteinmal an die PLZ oder den Ort, und dann in den jeweilig anderen Zuständigkeitsbereich. Wenn sich dann immer noch kein Empfänger findet, geht sie zurück zum Absender. Das kann aber dauern.

Nachdem ich der guten Frau dann per E-Mail klarmachte, dass ich nichts für Ihr Verschulden könne, und wir doch erstmal abwarten sollten, hörte ich lange Zeit nichts mehr. Bis dann eben heute das Einschreiben vom Anwalt seinen Weg zu mir fand, mit der bitte den Artikel binnen 14 Tagen zuzusenden oder den kompletten Kaufpreis zurückzuerstatten.

Mir fällt dazu spontan der Begriff dummdreist ein. Aber gut, ich werde es meinerseits erstmal prüfen lassen und dann freundlich antworten, schau mer mal was dabei rauskommt. Ich werde jedenfalls berichten.

Kommentare

#1 jan schrieb am Dienstag, 12. Juli 2005 18:03:00:
also wenn es da um irgendwelche fristen geht, kann ich dir schon mal sagen, dass das einschreiben erst dann als zugegangen gilt, wenn du es in der post abholst. denn erst damit ist es in deinen machtbereich gelangt - regelt der §130 BGB
#2 Thomas schrieb am Dienstag, 12. Juli 2005 20:02:00:
Ja das weiß ich schon ... aber nach meinem jetzigen Stand wird die Frist keine große Rolle spielen - werde mich wohl vorher mit denen einigen müssen.
#3 husti schrieb am Montag, 30. Januar 2006 12:35:00:
Vor kurzem hab ich u.A. Postkarte von 1954 aus meinem Heimatort Suttorf
ersteigert. Als ich mir die Karte von der Rückseite ansehe trifft mich fast der Schlag. Der Absender meine Mutter als 12 Jähriges Schulmädchen. Sie hat diese Postkarte an eine Schulfreundin in Hannover versendet. Und ich ersteigerte Sie nun aus Freiburg. Nach 52 Jahren ist diese seltene Postkarte bei Ihrem Absender wieder angekommen . Ebay ist Deutschland ! Danke.

Habt Ihr auch Interessante Dinge zu Berichten ? Schreibt Sie bitte auf. Supi.siehe link

Dein Kommentar