Da ich ein Steuer-Laie bin und keine falschen Sachen verbreiten möchte, fasse ich mich kurz: wer als Angestellter seine Steuererklärung für 2005 mit Elster macht, sollte genau aufpassen, was er in die Zeile 71 einträgt. Da heißt es:
"Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf
- steuerfreie Zuschüsse (z.B. Rentner aus der Rentenversicherung) oder
- steuerfreie Arbeitgeberbeiträge (z.B. sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer) oder
- steuerfreie Beihilfen (z.B. Beamte, Versorgungsempfänger)?"
Da das ganze noch in Fett mit "Bei Zusammenveranlagung ist die Eintragung für jeden Ehegatten vorzunehmen:" überschrieben ist, neigt man wohl noch mehr dazu, für dieses Feld eine 2 für "nein" einzutragen.
Dies bewirkt, dass Elster in der Folge bei der Berechnung der Rückerstattung/Rückzahlung andere Zahlen zugrunde legt. In meinem Fall kam also eine um einige hundert Euro höhere Erstattung bei der Vorberechnugn durch Elster raus.
Tatsächlich hätte ich aber "1" angeben müssen, was dann für mich der gute Mann vom Finanzamt getan hat. Die Folge: die Freibeträge sind niedriger, die Erstattung fällt geringer aus.
Alles etwas verwirrend - sowohl die mangelnde Bezeichnung im Steuerformular, als auch das Ergebnis an sich. Bis man das einmal aufgeschlüsselt hat ... aber jetzt weiß ich ja: Zeile 71, Augen auf.
Weitere Infos übrigens z.B. hier und hier, das Netz ist voll davon.