Ich gründe ja gerade eine Firma, und mache dabei unweigerlich Bekanntschaft mit Recht, Gesetz und Bürokratie. Ich glaube ich habe mich selten so geballt mit Rechtsfragen auseinandergesetzt. Hin und wieder stoße ich da auf meine natürlichen Verständnisgrenzen.

Wenn man z.B. einen Gesellschaftsvertrag selbst aufsetzt und ihn nur noch vom Rechtsbeistand abnicken lässt, anstatt das komplett abzugeben, kann einem die Begrifflichkeit "billiges Ermessen" über den Weg laufen. Noch nie gehört vorher.

"Der Berechtigte hat einen Ermessensspielraum. Was billigem Ermessen entspricht, ist unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien und des in vergleichbaren Fällen Üblichen festzustellen." (Palandt, § 315, Rdnr. 10)"

Wieder was gelernt.

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