"Das Bundesverfassungsgericht verbietet in einer einstweiligen Anordnung die Verwendung der gespeicherten Daten für Zwecke der Prävention; und es verbietet die Herausgabe der Daten an die Geheimdienste. [...] Die Politik der inneren Sicherheit beruft sich wieder einmal auf den törichten Satz: "Wer nichts zu verbergen hat, hat ja nichts zu befürchten". Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Satz wieder einmal durchgestrichen - und ein Signal für die Verfassungswidrigkeit des gesamten Gesetzes gesetzt."

Quelle: sueddeutsche.de

Das ist mal eine richtig gute Nachricht. Auch wenn das Gesetz nur in Teilen "deaktiviert" wurde, ist die Tendenz doch klar: das BVG zeigt, dass es eine der letzten Bastionen des Grundgesetzes ist und bei klarem Verstand unabhängig entscheiden kann.

Besonders erfreulich vor allem, dass sich die immense Arbeit des AK Vorratsdatenspeicherung ausgezahlt hat. Ich bin froh, mitgemacht zu haben.

Der Artikel enthält übrigens noch mehr Informationen als die in den üblichen Pressemeldungen zu findenden - u.a. auch darüber wie dieses "EU-Recht" überhaupt zustande gekommen ist, und wie es - dank Irland und der Slowakei - wieder fallen könnte, wenn nicht sogar muss.

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