Laut heise will das Bundesverfassungsgericht bereits im März eine Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung fällen - recht früh, wenn man die Laufzeiten der Verfahren ansonsten betrachtet und bedenkt, dass bis vor Kurzem noch über die interne Zuständigkeit debattiert wurde. Für mich ein Indiz dafür, welche Priorität dem Ganzen beigemessen wird.
Ebenfalls meldet heise im gleichen Artikel:
"Eine mehrfach angekündigte Beschwerde von etwa 30.000 Bürgern liegt dem Gericht laut einer dpa-Meldung auf Welt.de bisher nicht vor."
Die Erklärung hierzu findet sich im Forum:
"Zum Einreichen der 'Massenbeschwerde' müssen die online abgegebenen
Meldungen zur Beschwerde mit den dazu erfolderlichen unterschriebenen
Ausdrucken abgeglichen werden. Alle Dokumente müssen sortiert und auf
formelle Fehler geprüft werden.
Das ist bei über 30.000 Dokumenten und mehr als doppelt so viel
online-Meldungen eine sehr, sehr große Aufgabe, an der wir mit allen
zur Verfügung stehenden geeigneten Mitteln arbeiten.
Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, werden die Beschwerden in
Karlsruhe eingereicht.
Wir bitten um Verständnis, dass wir das nicht schneller schaffen, und
ein wenig mehr Geduld.
Mehr geht einfach nicht.
gruß
cooregan
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Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
www.vorratsdatenspeicherung.de"
Das ist doch mal ne klare Ansage.