Udo äußert sich im Gespräch mit der Netzeitung zu den praktischen Folgen aus dem kürzlich zur Haftung von Forenbetreibern ergangenen Urteil des BGH.

Meiner Meinung nach wichtige Aussagen zu meist übersehenen Dingen:

"Man macht in der Praxis keinen großen Unterschied zwischen Foren und Weblogs. Mit Forum meint die Rechtsprechung jede Website, die es einem User ermöglicht, einen Kommentar zu hinterlassen. Auch das Gästebuch einer Familienwebsite ist im strengen juristischen Sinn ein Forum."

"Netzeitung.de: Macht die Anschaffung einer Rechtschutzversicherung für solche Fälle Sinn?

Udo Vetter: Für solche Fälle nicht. Solche Versicherungen decken nicht die Abwehr von Unterlassungsansprüchen, über die wir gerade reden, sondern nur die aktive Geltendmachung. Eine Rechtschutzversicherung bringt nur denen was, die sich beleidigt fühlen oder die üble Nachrede juristisch geltend machen wollen."

Kommentare

#1 Erich schrieb am Freitag, 30. März 2007 20:41:00:
Und gibt es denn einen Schutz für Forenbetreiber?
Ich halte diese schwammigen rechtsverdreherischen Sätze eh für Bockmist. :(
#2 Thomas schrieb am Samstag, 31. März 2007 01:58:00:
Sie spiegeln scheinbar leider die Realität wieder. Schutz gibt es in sofern, als dass ein Forenbetreiber vor Kenntniserlangung der "Beanstandung" nicht belangt werden und damit auch nicht kostenpflichtig abgelehnt werden kann.

Damit ist meiner Meinung nach allen geholfen: den Beleidigten und dem Betreiber.

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