Für die aktuelle Debatte um Bundestrojaner & Co. interessanter Zündstoff:
"Weil online "durchsuchte" Rechner - anders als beschlagnahmte - sowohl dem Zugriff der Überwachten als auch dem der Polizei oder des Verfassungsschutzes ausgesetzt sind, können die Behörden Vorwürfen der willentlichen oder versehentlichen Erzeugung von Beweisen nur schwer entgegentreten. Damit ist fraglich, inwiefern ein solcherart "durchsuchter" Rechner noch als Beweismittel in rechtsstaatlichen Verfahren tauglich sein kann."
Mal sehen was unseren Innen-Dummköpfen dazu einfallen wird.