Laut SPIEGEL steht eine Grundsatzentscheidung zum Abhören und Ausspähen von Handy- und E-Mail-Verkehr bevor. Dies könnte dazu führen, dass das scham- und in meinen Augen verfassungswidrige Bespitzeln dieser Daten ohne richterliche Anordnung, auch in minderschweren Fällen, endlich ein Ende haben könnte.

Der Aufschrei bei Polizei, Geheimdiensten und deren Lobby in der Politik ist natürlich groß:

"Sollte jetzt diese Entscheidung vom Zweiten Senat bestätigt und auch auf E-Mail-Inhalte ausgeweitet werden, wäre dies nach Ansicht von Landesjustizminister Ulrich Goll (FDP) "das praktische Ende der Bekämpfung von Kinderpornografie oder ähnlich schwerwiegenden Delikten"."

Gegen solch dumpfen Populismus ist natürlich kein Kraut gewachsen, aber es sei erwähnt, dass es bei ausreichend bestehendem Tatverdacht sicherlich kein Problem sein sollte, beim zuständigen Richter eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Das man dann aber nun nicht mehr nach eigenem Gutdünken handeln kann, scheint die o.g. Damen und Herren doch sehr aufzuschrecken - was an sich schon zu Denken gibt ...

Was für mich aber noch offen bleibt, ist die Frage, wie es mit anderem Datenverkehr (Filesharing, Instant-Messaging, usw.) ausschaut - und ob der nicht auch unter o.g. Gesetz fällt ...

(Via Udo Vetter)

Dein Kommentar