ist manchmal unergründlich.

Rundfunkgebühren für einen Webserver im Rechenzentrum. Ein Ding der Unmöglichkeit? Nein, nicht in Deutschland. Zitat:

"Ich habe einen eigenen gemieteten Webserver in einem Rechenzentrum aufgestellt. Dieser ist für Wartungszwecke natürlich auch imstande, selbst nach außen aufs Internet zuzugreifen und hat einen (normal abgeschalteten) Bildschirm. Begründet dies eine zusätzliche Gebührenpflicht? Und wenn ja, bei mir oder beim Rechenzentrum?

Im Falle der gewerblichen Vermietung eines grundsätzlich zum Rundfunkempfang geeigneten Geräts ist die Rundfunkgebühr für einen Zeitraum bis zu drei Monaten vom Vermieter, ab drei Monaten vom Mieter zu zahlen (§ 2 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Natürlich gilt auch dies nur, wenn ansonsten keinerlei andere Geräte bereitgehalten werden. Auf die Frage, ob der Bildschirm ein- oder abgeschaltet ist, kommt es nicht an.

[Es wird also nicht nur für den Internet-Zugang, um den Webserver mit Daten zu füttern, sondern auch nochmals für den Webserver selbst eine Rundfunkgebühr fällig! Red.] "

Ich komme gerade aus dem Lachen nicht mehr heraus. So viel Dummheit und fehlenden Verstand kann es eigentlich nicht geben.

Via Deedee

Kommentare

#1 Jörg schrieb am Mittwoch, 13. September 2006 16:07:00:
Ab mit den Servern nach Holland, Schweiz, Österreich usw.!!!

Da ja schon die Gebühren vom "Fernsehtarif" auf "Radiotarif" gesenkt wurde, weil die Öffentlichen ja kein Fernsehen übers Netz anbieten, stellt sich die Frage, was ist wenn mein Server keinen Monitor hat? Oder mein Server hat keine Lautsprecher!

Wenn mein Rechner keine Lautsprecher hat, ist er technisch nicht für den Radioempfang geignet, jawohl ja.

#2 deedee schrieb am Mittwoch, 13. September 2006 16:38:00:
Logisch weil ich stell mich ja auch jeden Tag ins klimatisierte und belüftete 15 Grad kalte Rechenzentrum um zwischen all dem Gerausche ganz gemütlich und bequem Radio zu hören... Hilfeeeee Herr (oder was auch immer) lass Hirn vom Himmel fallen...
#3 Thomas schrieb am Mittwoch, 13. September 2006 17:18:00:
@Jörg: nach deren Logik reicht es aus, das Gerät mit wenig Aufwand empfangstauglich zu machen. Also einfach Monitor oder Lautsprecher wegtun hilft nicht, weil du das ja wieder rückgängig machen könntest.
#4 Martin schrieb am Mittwoch, 13. September 2006 18:52:00:
Hmmm, normalerweise hat ein Rechner im Rechenzentrum a) keinen Bildschirm b) keine Soundkarte und c) wenn überhaupt meist nur eine OnBoard-GraKa. Im übrigen wird nie so heiß gegessen wie gekocht, also macht euch nicht verrückt ;)

Denn wer bitte gibt der GEZ denn (wenn schon überhaupt Fragen beantwortet werden sollten) auf die Frage "Und wieviele Rechner haben Sie denn so?" als Antwort "Naja, die sehen Sie zwar gerade nicht und herausfinden würden Sie das auch nie, aber ich hab noch ca. 20 Server in einem Rechenzentrum stehen!". Also macht euch nicht kirre ^^
#5 Thomas schrieb am Mittwoch, 13. September 2006 19:57:00:
Falsch gefragt: wer wird "wegen 5 EUR" seinen "Antrag" falsch ausfüllen?

Und: was ist mit dem RZ-Betreiber? ...

Zu a), b) und c) siehe oben - spielt keine Rolle, jeder PC egal in welcher Ausstattung wird darunter fallen, so wie es momentan aussieht. Die Aussagen dazu sind ja klar.

Keine Panikmache ... reines "Dem Wahnsinn ins Gesicht blicken" :)

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