ist manchmal unergründlich.
Rundfunkgebühren für einen Webserver im Rechenzentrum. Ein Ding der Unmöglichkeit? Nein, nicht in Deutschland. Zitat:
"Ich habe einen eigenen gemieteten Webserver in einem Rechenzentrum aufgestellt. Dieser ist für Wartungszwecke natürlich auch imstande, selbst nach außen aufs Internet zuzugreifen und hat einen (normal abgeschalteten) Bildschirm. Begründet dies eine zusätzliche Gebührenpflicht? Und wenn ja, bei mir oder beim Rechenzentrum?
Im Falle der gewerblichen Vermietung eines grundsätzlich zum Rundfunkempfang geeigneten Geräts ist die Rundfunkgebühr für einen Zeitraum bis zu drei Monaten vom Vermieter, ab drei Monaten vom Mieter zu zahlen (§ 2 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Natürlich gilt auch dies nur, wenn ansonsten keinerlei andere Geräte bereitgehalten werden. Auf die Frage, ob der Bildschirm ein- oder abgeschaltet ist, kommt es nicht an.
[Es wird also nicht nur für den Internet-Zugang, um den Webserver mit Daten zu füttern, sondern auch nochmals für den Webserver selbst eine Rundfunkgebühr fällig! Red.] "
Ich komme gerade aus dem Lachen nicht mehr heraus. So viel Dummheit und fehlenden Verstand kann es eigentlich nicht geben.
Via Deedee