Weil es sicherlich auf höchster politischer Ebene so entschieden wurde, leitet die Generalbundesanwaltschaft das Verfahren wegen des rechtsradikalen Überfalls in Potsdam. Daraus folgt auch, dass das Verfahren gegen die Beschuldigten denn am Bundesgerichtshof in Karlsruhe stattfinden wird.

Die Beschuldigten im Strafverfahren müssen also, was für mich bis dato übrigens neu war, nach Karlsruhe gebracht werden. Soweit so gut. Aber muss das bitte so geschehen?


Quelle: DPA, Gefunden bei sueddeutsche.de

Sorry, aber das erinnert mich mehr an Guantanamo oder die Entführung von Geiseln im Irak, und nicht an einen Rechtsstaat. Mal davon abgesehen das ich die Täter schnellstmöglich verurteilt und zur Rechenschaft gezogen sehen will, sind diese beiden Herren immer noch Beschuldigte, und nichts weiter. Bei aller angemessenen Härte, das finde ich dann doch sehr fragwürdig.

Kommentare

#1 Benjamin schrieb am Mittwoch, 26. April 2006 20:27:00:
Der Grund in dieser Art von Transport liegt wohl darin, dass die beiden Verdächtigen sich nicht verstaendigen sollten. Darum der Schutz und wie man auf anderen Bildern auch sieht die Ohrenschützer.

Immer noch fragwürdig?
#2 Thomas schrieb am Mittwoch, 26. April 2006 20:30:00:
Ja. Denn in nem Hubschrauber kann man sich wohl kaum unbemerkt zwischen Beamten sitzend verständigen.

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